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Beteiligte – bedeutet die Beteiligten des Helsinki-Abkommens und in jedem Einzelfall die Leiter der Delegationen und Mitglieder der Delegationen1.

  1. Vertrag zwischen den Regierungen des Königreichs Dänemark, der Republik Estland, der Republik Finnland, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Lettland, der Republik Polen, der Russischen Föderation und des Königreichs Schweden über die Privilegien und Immunitäten der Kommission für den Schutz der maritimen Umwelt im Beltischen Meer, Red. vom 13.04.2009, Art. 1-2. ↩

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