„Einfrieren“
Froren — bedeutet die vorübergehende Verbot der Übertragung, Zerstörung, Umwandlung, Lagerung oder Bewegung von Vermögenswerten oder die vorübergehende Aufnahme von Pflichten zur Lagerung oder Kontrolle von Vermögenswerten gemäß einer Anordnung eines Gerichts oder anderer zuständiger Behörde1.
Konvention des Europäischen Rates zur Bekämpfung von Geldwäsche, zur Aufdeckung, Konfiskation und Beschlagnahme von Vermögenswerten aus kriminellen Aktivitäten sowie zum Kampf gegen die Finanzierung von Terrorismus, in der Fassung vom 19. Februar 2018, Art. 1. ↩
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