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Vollstreckung durch die Zollbehörde


1. Die Sicherung der Erfüllung einer Entscheidung eines Zollorgans zur Erhebung von Zöllen und Steuern durch die Arrestierung von Vermögenswerten des Schuldners wird als Maßnahme angesehen, bei der das Zollorgan mit Zustimmung des Staatsanwalts das Eigentumsrecht des Schuldners (einer Organisation oder eines Einzelunternehmers) an seinen Vermögenswerten einschränkt. Die Arrestierung von Vermögenswerten erfolgt, wenn der Schuldner die Pflicht zur Zahlung von Zöllen und Steuern sowie von Verzugszinsen nicht innerhalb der festgelegten Frist erfüllt und die Zollorgane ausreichende Gründe haben, anzunehmen, dass diese Person Maßnahmen unternehmen wird, um zu fliehen oder ihr Vermögen zu verstecken.

2. Die Arrestierung von Vermögenswerten kann vollständig oder teilweise erfolgen.

3. Eine vollständige Arrestierung von Vermögenswerten wird als Einschränkung der Rechte des Schuldners an seinen Vermögenswerten angesehen, bei der er nicht berechtigt ist, das arrestierte Vermögen zu verwalten, und die Besitznahme sowie der Gebrauch dieses Vermögens unter Aufsicht und mit Genehmigung des Zollorgans erfolgt.

4. Ein teilweiser Arrest wird als solche Einschränkung der Rechte des Zollgebühren- und Steuerzahlers in Bezug auf sein Eigentum angesehen, bei der die Besitznahme, Nutzung und Verfügung über dieses Eigentum mit Genehmigung und unter Aufsicht der Zollbehörde erfolgen1

  1. Bundesgesetz vom 27.11.2010 Nr. 311-FZ „Über die Zollregelung in der Russischen Föderation“ // SB RF. 2010. № 48. Artikel 6252. ↩

Морфология

Род

Понятие «арест имущества таможенным органом» мужского рода.

Склонение и число

Падеж Единственное число Множественное число
Р ареста имущества таможенным органом арестов имущества таможенным органом
Д аресту имущества таможенным органом арестам имущества таможенным органом
В арест имущества таможенным органом аресты имущества таможенным органом
Т арестом имущества таможенным органом арестами имущества таможенным органом
П аресте имущества таможенным органом арестах имущества таможенным органом
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