Deputat
13) Abgeordneter – eine Person, die von den Wählern des entsprechenden Wahlkreises in den gesetzgebenden Organ der staatlichen Gewalt oder in den gesetzgebenden Organ einer kommunalen Einheit auf Grund des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts bei geheimem Stimmrecht gewählt wurde;1
Bundesgesetz vom 12.06.2002 Nr. 67-FZ „Über die grundlegenden Garantien der Wahlrechte und des Rechts auf Teilnahme an Referenden der Bürger der Russischen Föderation“ // SB RF. 2002. № 24. Artikel 2253. ↩