Aktienvereinbarung
1. Ein Gesellschaftervertrag ist ein Vertrag über die Ausübung der Rechte, die durch Aktien bestätigt werden, und/oder über Besonderheiten bei der Ausübung der Rechte auf Aktien. Gemäß dem Gesellschaftervertrag verpflichten sich die Parteien, die Rechte, die durch Aktien bestätigt werden, und/oder die Rechte auf Aktien in bestimmter Weise auszuüben und/oder von der Ausübung dieser Rechte abzusehen. Ein Gesellschaftervertrag kann vorsehen, dass die Parteien verpflichtet sind, auf der Hauptversammlung der Gesellschafter in bestimmter Weise zu stimmen, ihre Stimme mit anderen Gesellschaftern abzustimmen, Aktien zu einem im Voraus festgelegten Preis und/oder bei Eintritt bestimmter Umstände zu erwerben oder zu veräußern, von der Veräußerung von Aktien bis zum Eintritt bestimmter Umstände abzusehen sowie gemeinsam andere Handlungen vorzunehmen, die mit der Unternehmensführung, der Geschäftsaktivität, der Reorganisation und der Auflösung des Unternehmens zusammenhängen.
Der Gesellschaftervertrag wird in schriftlicher Form abgeschlossen, indem ein Dokument erstellt und von den Parteien unterschrieben wird1
Bundesgesetz vom 26.12.1995 Nr. 208-FZ „Über Aktiengesellschaften“ // SB Russischen Föderation. 1996. Nr. 1. Art. 1. ↩
Понятие «акционерное соглашение» среднего рода.
| Падеж | Единственное число | Множественное число |
|---|---|---|
| Р | акционерного соглашения | акционерного соглашения |
| Д | акционерному соглашению | акционерному соглашению |
| В | акционерное соглашение | акционерное соглашение |
| Т | акционерным соглашением | акционерным соглашением |
| П | акционерном соглашении | акционерном соглашении |