Bundesaufsicht über die Nutzung der Atomenergie
Unter dem föderalen staatlichen Aufsichtswesen im Bereich der Nutzung atomarer Energie versteht man die Tätigkeit des zuständigen föderalen Ausführungsgremiums, die darauf abzielt, Verstöße durch juristische Personen, deren Leiter und andere Beamte (im Folgenden - juristische Personen), die im Bereich der Nutzung atomarer Energie tätig sind, gegenüber den Pflichten zu verhindern, aufzudecken und zu unterbinden, die gemäß internationalen Verträgen der Russischen Föderation, diesem Bundesgesetz, anderen Bundesgesetzen und anderen normativen rechtlichen Akten der Russischen Föderation im Bereich der Nutzung atomarer Energie (im Folgenden - verpflichtende Anforderungen) festgelegt sind, durch Organisation und Durchführung von Prüfungen (Inspektionen) dieser Personen, sowie durch die Anwendung der gemäß dem Recht der Russischen Föderation vorgesehenen Maßnahmen zur Unterbindung der erkannten Verstöße, und die Tätigkeit dieses föderalen Ausführungsgremiums im Rahmen systematischer Beobachtung des Einhaltens der verpflichtenden Anforderungen, Analyse und Prognose des Zustands der Erfüllung dieser Anforderungen beim Ausüben ihrer Tätigkeit durch juristische Personen1
Bundesstaatliche Aufsicht über den Einsatz von Atomenergie – Tätigkeit des vom Bundeskabinett ermächtigten zuständigen staatlichen Regulierungsorgans der Bundesbehörde, gerichtet auf die Verhütung, Erkennung und Unterbindung von Verstößen durch juristische Personen, die im Bereich des Einsatzes von Atomenergie tätig sind (im Folgenden – überprüfte juristische Personen), gegen die Anforderungen, die gemäß internationalen Verträgen der Russischen Föderation, diesem Bundesgesetz, anderen Bundesgesetzen, Vorschriften und Regeln im Bereich des Einsatzes von Atomenergie sowie anderen normativen rechtlichen Akten der Russischen Föderation im Bereich des Einsatzes von Atomenergie (im Folgenden – verpflichtende Anforderungen), die Bedingungen für die Ausstellung von Genehmigungen (Lizenzen) durch Organisation und Durchführung von Prüfungen (Inspektionen) der überprüften juristischen Personen sowie durch Maßnahmen zur Überwachung der Sicherheit auf Einrichtungen des Einsatzes von Atomenergie bei der Durchführung der kontinuierlichen des staatlichen Aufsichtsbehörden, wie in Abschnitt 9 des Artikels 27.5 dieses Bundesgesetzes angegeben (im Folgenden - Kontrollmaßnahmen), sowie der Maßnahmen zur Prävention von Verstößen gegen die obligatorischen Anforderungen und die Bedingungen für die Ausstellung von Genehmigungen (Lizenzen) durch die Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zur Beendigung festgestellter Verstöße, sowie die Tätigkeit der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörde für Sicherheit, die systematisch auf das Einhalten der obligatorischen Anforderungen und der Bedingungen für die Ausstellung von Genehmigungen (Lizenzen) achtet2.
Понятие «федеральный государственный надзор в области использования атомной энергии» мужского рода.
| Падеж | Единственное число | Множественное число |
|---|---|---|
| Р | федерального государственного надзора в области использования атомной энергии | федеральных государственных надзоров в области использования атомной энергии |
| Д | федеральному государственному надзору в области использования атомной энергии | федеральным государственным надзорам в области использования атомной энергии |
| В | федеральный государственный надзор в области использования атомной энергии | федеральные государственные надзоры в области использования атомной энергии |
| Т | федеральным государственным надзором в области использования атомной энергии | федеральными государственными надзорами в области использования атомной энергии |
| П | федеральном государственном надзоре в области использования атомной энергии | федеральных государственных надзорах в области использования атомной энергии |