Masern
2.1. Masern ist eine akute Infektionskrankheit, die sich in der typischen manifesten Form durch folgende klinische Symptome auszeichnet: ab dem 4. und 5. Tag erfolgt ein schrittweiser Ausbruch einer fleckig-papulösen verschmelzenden Hautausschlag (am 1. Tag – Gesicht, Hals; am 2. Tag – Oberkörper; am 3. Tag – Beine, Arme), eine Körpertemperatur von 38 Grad Celsius und höher, Husten oder Schnupfen, Konjunktivitis sowie allgemeine Toxikose1
Erlass des Leitenden staatlichen Sanitätsbeamten der Russischen Föderation vom 25.11.2002 № 42 "Zur Einführung in Kraft treten der Hygieneregeln SP 3.1.2.1176-02 „Prävention von Masern, Röteln und epidemischem Mumps“ (gemeinsam mit „SP 3.1.2.1176-02. 3.1.2. Prävention infektiöser Krankheiten. Infektionen der Atemwege. Prävention von Masern, Röteln und epidemischem Mumps. Hygieneregeln“, genehmigt vom Leitenden staatlichen Sanitätsbeamten der Russischen Föderation am 21.11.2002) (Registriert beim Justizministerium der Russischen Föderation am 18.12.2002 № 4041) ↩