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Kontrollpunkte (Stellen)


1. Kontrollpunkte (im Folgenden - Kontrollpunkte) werden im ausschließlichen Wirtschaftsgebiet der Russischen Föderation eingerichtet, um bei staatlichen Überwachungsmaßnahmen in der Schutzzone mariner biologischer Ressourcen gegenüber russischen und fremden Schiffen (im Folgenden - Schiffe, sofern nicht anders festgelegt), die Fischerei und/oder marine Ressourcenforschung im ausschließlichen Wirtschaftsgebiet und auf dem Kontinentalsockel der Russischen Föderation betreiben, bei der Einfahrt dieser Schiffe in das ausschließliche Wirtschaftsgebiet der Russischen Föderation zum Zweck der Durchführung von Fischerei und bei ihrer Ausfahrt aus diesem Gebiet durchzuführen.

2. Die Kontrollpunkte sind maritime Gebiete, die durch einen Kreis mit einem Radius von 2 oder 3 Seemeilen begrenzt werden. Die Koordinaten der Zentren dieser Gebiete, ihre Radien und die Bezeichnungen der Kontrollpunkte, Funkrufzeichen sowie Funkfrequenzen (Kanäle) zur Verständigung mit Grenzschutzschiffen und Grenzpatrouillenboots (im Folgenden - Grenzschiffe) werden durch das System der Kontrollpunkte (Kontrollstellen)1 festgelegt.

  1. Erlass vom 15.02.2010 № 56 „Über die Genehmigung des Verfahrens für den Durchgang russischer und fremder Schiffe durch Kontrollpunkte (Kontrollstellen) und des Systems der Kontrollpunkte (Kontrollstellen)“. ↩

Морфология

Род

Понятие «контрольные пункты (точки)» мужского рода.

Склонение и число

Падеж Единственное число Множественное число
Р контрольного пункта (точки) контрольных пунктов (точки)
Д контрольному пункту (точки) контрольным пунктам (точки)
В контрольный пункт (точки) контрольные пункты (точки)
Т контрольным пунктом (точки) контрольными пунктами (точки)
П контрольном пункте (точки) контрольных пунктах (точки)
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