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Fischerei


9) Fischerei – Tätigkeit zur Ernte (Fang) von Wasserbiologischen Ressourcen sowie in den im vorliegenden Bundesgesetz vorgesehenen Fällen die Aufnahme, Verarbeitung, Umverladung, Transport, Lagerung und Entladung der Fangerträge aus Wasserbiologischen Ressourcen, die Herstellung von Fisch- und anderen Produkten aus Wasserbiologischen Ressourcen;1

  1. Bundesgesetz vom 20.12.2004 Nr. 166-FZ „Über Fischerei und den Schutz von Wasserbiologischen Ressourcen“ // SB der RF. 2004. № 52. Artikel 5270. ↩

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