Allgemeine Lizenz
"Allgemeine Lizenz" - eine Lizenz, die einem Teilnehmer des Außenhandels auf Grundlage einer Entscheidung der Partei erteilt wird und das Recht gewährt, einen bestimmten lizenzierten Warenart in einer im Lizenztext festgelegten Menge zu exportieren und (oder) zu importieren;1
7. Die allgemeine Lizenz wird für den Abschluss von Außenwirtschaftsoperationen mit einem bestimmten Typ kontrollierter Produkte erteilt, wobei die maximale Menge und das Land der Endverwendung angegeben werden, ohne den konkreten Käufer (Empfänger) zu benennen2
Vereinbarung der Regierungen der Mitgliedstaaten des Eurasischen Wirtschaftsraums vom 09.06.2009 (Redaktion vom 22.06.2011) "Zu den Regeln der Lizenzierung im Bereich des Außenhandels mit Waren" ↩
Beschluss des Rates der Russischen Föderation vom 15.09.2008 № 691 „Über die Genehmigung der Verordnung über die Lizenzierung von Außenwirtschafts- geschäften mit Waren, Informationen, Arbeiten, Dienstleistungen sowie den Ergebnissen geistigen Eigentums (Rechten an diesen), in Bezug auf welche eine Exportkontrolle festgelegt ist“ // SB RF. 2008. № 38. Artikel 4324. ↩
Понятие «генеральная лицензия» женского рода.
| Падеж | Единственное число | Множественное число |
|---|---|---|
| Р | генеральной лицензии | генеральных лицензий |
| Д | генеральной лицензии | генеральным лицензиям |
| В | генеральную лицензию | генеральные лицензии |
| Т | генеральной лицензией | генеральными лицензиями |
| П | генеральной лицензии | генеральных лицензиях |