Enzyklopädie
Export
c) „Export“ bedeutet die absichtliche grenzüberschreitende Bewegung von einer Partei in eine andere Partei;
Quelle: Kartagener Protokoll über Biosicherheit zur Konvention über biologische Vielfalt
c) „Export“ bedeutet die absichtliche grenzüberschreitende Bewegung von einer Partei in eine andere Partei;
Quelle: Kartagener Protokoll über Biosicherheit zur Konvention über biologische Vielfalt