Reservefonds der Haushalte
1. In der Ausgabenplanung der Budgete des Bundeshaushaltsystems der Russischen Föderation (mit Ausnahme der Budgete staatlicher außerbudgetarischer Fondes) ist die Einrichtung von Reservefonds der ausführenden Organe der staatlichen Verwaltung (lokalen Verwaltungen) vorgesehen – des Reservefonds des Rates der Russischen Föderation, der Reservefonds der höchsten ausführenden Organe der staatlichen Verwaltung der Subjekte der Russischen Föderation sowie der Reservefonds der lokalen Verwaltungen.
2. In der Ausgabenplanung der Budgete des Bundeshaushaltsystems der Russischen Föderation ist die Einrichtung von Reservefonds der gesetzgebenden (vertretenden) Organe und der Abgeordneten der gesetzgebenden (vertretenden) Organe untersagt.
3. Die Höhe der Reservefonds der ausführenden Organe der staatlichen Verwaltung (lokalen Verwaltungen) wird durch Gesetze (Beschlüssen) über die entsprechenden Budgete festgelegt und darf 3 Prozent des vom Gesetz (Beschluss) genehmigten Gesamtausgabenvolumens nicht überschreiten.
4. Die Mittel der Reservefonds der ausführenden Organe der staatlichen Gewalt (lokalen Verwaltungen) werden für die finanzielle Sicherung von unvorhergesehenen Ausgaben verwendet, einschließlich der Durchführung von Not- und Wiederherstellungsarbeiten sowie anderer Maßnahmen, die mit der Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen und anderen Notfällen verbunden sind.
5. Die Budgetmittel des Reservefonds der Regierung der Russischen Föderation, des Reservefonds des höchsten ausführenden Organs der staatlichen Gewalt eines Subjekts der Russischen Föderation, des Reservefonds der lokalen Verwaltung, die im Rahmen des Bundesbudgets, des Budgets eines Subjekts der Russischen Föderation bzw. des kommunalen Budgets vorgesehen sind, werden entsprechend nach Entscheidung der Regierung der Russischen Föderation, des höchsten ausführenden Organs der staatlichen Gewalt eines Subjekts der Russischen Föderation und der lokalen Verwaltung verwendet.
6. Die Vorschriften zur Verwendung der Budgetmittel des Reservefonds des russischen Regierungskabinetts, des Reservefonds des höchsten ausführenden Organs der staatlichen Gewalt eines Subjekts der Russischen Föderation sowie des Reservefonds der lokalen Verwaltung werden entsprechend vom russischen Regierungskabinett, dem höchsten ausführenden Organ der staatlichen Gewalt eines Subjekts der Russischen Föderation und von der lokalen Verwaltung festgelegt.
7. Der Bericht über die Verwendung der Budgetmittel der Reservefonds der ausführenden Organe der staatlichen Gewalt (lokaler Verwaltungen) wird dem quartalsweisen und jährlichen Bericht über die Ausführung des entsprechenden Haushaltsplans beigefügt1
Bundeshaushaltskodex der Russischen Föderation vom 31.07.1998 № 145-FZ // Sammlung von Gesetzen der Russischen Föderation. 1998. № 31. Artikel 3823. ↩
Понятие «резервные фонды бюджетов» мужского рода.
| Падеж | Единственное число | Множественное число |
|---|---|---|
| Р | резервного фонда бюджетов | резервных фондов бюджетов |
| Д | резервному фонду бюджетов | резервным фондам бюджетов |
| В | резервный фонд бюджетов | резервные фонды бюджетов |
| Т | резервным фондом бюджетов | резервными фондами бюджетов |
| П | резервном фонде бюджетов | резервных фондах бюджетов |