Individueller Arbeitsstreit
Ein individueller arbeitsrechtlicher Streit ist ein nicht beigelegter Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezüglich der Anwendung des Arbeitsrechts und anderer normativer rechtlicher Akte, die arbeitsrechtliche Normen enthalten, eines Kollektivvertrags, einer Vereinbarung, einer lokalen normativen Vorschrift oder eines Arbeitsvertrags (einschließlich eines Vertrags zur Einführung oder Änderung individueller Arbeitsbedingungen), über den bei einem Organ zur Entscheidung von individuellen arbeitsrechtlichen Streiten angezeigt wurde.
(in der Redaktion des Bundesgesetzes vom 30.06.2006 № 90-FZ)
Ein individueller arbeitsrechtlicher Streit wird als Streit zwischen Arbeitgeber und einer Person, die früher in Arbeitsbeziehungen zu diesem Arbeitgeber stand, sowie einer Person, die den Wunsch äußert, einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber abzuschließen, angesehen, falls der Arbeitgeber ablehnt, solch einen Vertrag abzuschließen1
Ein individueller arbeitsrechtlicher Streit ist unkläre Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezüglich der Anwendung des Arbeitsrechts und anderer normativer rechtlicher Vorschriften, die arbeitsrechtliche Normen enthalten, des Kollektivvertrags, Vereinbarungen, lokalen normativen Akten, Arbeitsvertrags (einschließlich des Vertrags zur Festlegung oder Änderung individueller Arbeitsbedingungen), über die bei einem Organ zur Entscheidung von individuellen arbeitsrechtlichen Streiten angezeigt wurden2.
Понятие «индивидуальный трудовой спор» мужского рода.
| Падеж | Единственное число | Множественное число |
|---|---|---|
| Р | индивидуального трудового спора | индивидуальных трудовых споров |
| Д | индивидуальному трудовому спору | индивидуальным трудовым спорам |
| В | индивидуальный трудовой спор | индивидуальные трудовые споры |
| Т | индивидуальным трудовым спором | индивидуальными трудовыми спорами |
| П | индивидуальном трудовом споре | индивидуальных трудовых спорах |