8) Wärmeversorgung – Bereitstellung von Wärmenergie, Wärmeträgern für Verbraucher, einschließlich der Aufrechterhaltung der Leistung;[1] [1] Bundesgesetz vom 27.07.2010 Nr. 190-FZ „Über die Wärmeversorgung“ // SB der RF. 2010. № 31. St. 4159.