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12. Speisekarte: Aufgelistete Gerichte, kulinarische und konfektionswaren, Brot- und Backwaren, Getränke sowie käufliche Waren, die dem Verbraucher (Gast) im Gastronomiebetrieb angeboten werden, mit Angabe der Masse/Volumen und des Preises, in einer bestimmten Reihenfolge1

  1. GOST R 50647-2010. Nationale Norm der Russischen Föderation. Gastronomiedienstleistungen. Begriffe und Definitionen: Artikel 576, 2010. ↩

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