Verdächtiger
1. Verdächtigter ist eine Person:
1) die entweder gegen sie ein Strafverfahren auf der Grundlage und in der Weise eröffnet wurde, wie es Kapitel 20 dieses Kodex vorsieht;
2) oder die gemäß Artikel 91 und 92 dieses Kodex festgenommen wurde;
3) oder gegen die vor der Anklageerhebung gemäß Artikel 100 dieses Kodex eine Maßnahme zur Sicherung des Strafverfahrens angewandt wird;
(in der Redaktion des Bundesgesetzes vom 29.05.2002 № 58-ФЗ)
4) oder die gemäß der Vorschrift in Artikel 223.1 dieses Kodex über das Verfahren zur Anzeige von Verdacht auf Straftat unterrichtet wurde1
Verdächtiger — Personen, gegen die der besondere Verfahrensablauf gemäß Kapitel 52 dieses Kodex angewandt wird2.