Enzyklopädie

Individuelle Rechtsanwendungsvorschriften im Bildungsbereich


1. Individuelle Rechtsanwendungsgesetze – rechtliche Akte, die von Beamten oder kollektiven Verwaltungsorganen von Bildungseinrichtungen und Bildungsverwaltungsbehörden angewendet werden, individuellen Charakter haben und rechtliche Folgen in Form individueller Rechte und Pflichten der Beteiligten im Bildungsrecht mit sich bringen.

2. Zu den individuellen Rechtsanwendungsgesetzen im Bildungsbereich gehören:

1) Entscheidungen der Leitungsorgane von Bildungseinrichtungen zur Aufnahme in den Unterricht entsprechend den Ergebnissen von Wettbewerben oder auf anderen Grundlagen, wie sie durch das nationale Recht vorgesehen sind; zur Ausschließung eines Studierenden aus einer Bildungseinrichtung in Fällen, die durch das nationale Recht vorgeschrieben sind; zur Übernahme von Studierenden auf höhere Stufen (Kurse) des Unterrichts; zur Erneuerung des Studiums eines Studierenden; zur Aufnahme in den Unterricht nach Programmen der weiterführenden und zusätzlichen berufsbildenden Bildung; zur Übernahme auf folgende Stufen (Kurse); zum Abschluss, Ändern des Inhalts oder der Bedingungen oder zum Beendigung individueller Arbeitsverträge mit Personen, die direkt pädagogische Tätigkeiten oder verwaltende oder unterrichtsassistierende Funktionen im Rahmen dieser Tätigkeit ausüben;

2) Gerichtsurteile zu Fragen, die sich mit der Lösung von Konflikten zwischen Beteiligten in Bildungsbeziehungen befassen;

3) Entscheidungen von pädagogischen Mitarbeitern (Personen, die zum akademisch-lehrlichen Personal gehören) zur Beurteilung des Kenntnisstands, der Fähigkeiten und der Fertigkeiten eines Studierenden;

4) Entscheidungen von Beamten in Bildungseinrichtungen und Bildungsbehörden über Belobigung oder Erlass von Disziplinarmaßnahmen gegenüber Studierenden, pädagogischem (akademisch-lehrlichem) Personal sowie Personen, die zum Verwaltungs- und Lehrhilfepersonal gehören;

5) andere Entscheidungen, wie sie durch das nationale Recht vorgesehen sind1

  1. MODELLERZIEHUNGSGESETZ FÜR DIE MITGLIEDSSTAATEN DES VEREINIGTEN STAATENVERBUNDES DER UNABHÄNGIGEN STAATEN (ALLGEMEINE TEIL). ↩

Морфология

Род

Понятие «индивидуальные правоприменительные акты в сфере образования» мужского рода.

Склонение и число

Падеж Единственное число Множественное число
Р индивидуального правоприменительного акта в сфере образования индивидуальных правоприменительных актов в сфере образования
Д индивидуальному правоприменительному акту в сфере образования индивидуальным правоприменительным актам в сфере образования
В индивидуальный правоприменительный акт в сфере образования индивидуальные правоприменительные акты в сфере образования
Т индивидуальным правоприменительным актом в сфере образования индивидуальными правоприменительными актами в сфере образования
П индивидуальном правоприменительном акте в сфере образования индивидуальных правоприменительных актах в сфере образования
Gesetze mit Kommentaren

Gesetzbücher und Bundesgesetze