Fischer
e) „Fischer“ bezeichnet jede Person, die in Beschäftigung steht oder eine Stellung ausübt, oder Arbeit auf einem Fischereischiff verrichtet, einschließlich der Personen, die an Bord eines Schiffs arbeiten und nach dem Prinzip des Anteils am Fang bezahlt werden, jedoch Ausschluss bilden Lotsen, militärisches Personal, andere Personen, die in einer dauernden staatlichen Dienststellung stehen, Küstenpersonal, das Arbeiten auf einem Fischereischiff ausführt, sowie Fischereibeobachter;
Quelle: ILO-Konvention Nr. 188 über Arbeit im Fischereisektor