Enzyklopädie
Ministerium
(i) „Behörde“ bedeutet die Behörde der Vertragspartei, die befugt ist, Patente zu erteilen oder andere Angelegenheiten zu behandeln, die durch diesen Vertrag geregelt sind;
Quelle: Vertrag über das Patentrecht
(i) „Behörde“ bedeutet die Behörde der Vertragspartei, die befugt ist, Patente zu erteilen oder andere Angelegenheiten zu behandeln, die durch diesen Vertrag geregelt sind;
Quelle: Vertrag über das Patentrecht