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4. „Beseitigung“ bedeutet jede Operation, wie sie in Anhang IV dieser Konvention festgelegt ist;
Quelle: Baseler Übereinkunft über die transgrenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Abfälle und ihre Beseitigung
4. „Beseitigung“ bedeutet jede Operation, wie sie in Anhang IV dieser Konvention festgelegt ist;
Quelle: Baseler Übereinkunft über die transgrenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Abfälle und ihre Beseitigung