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Hersteller


18. „Hersteller“ bedeutet jede Person, deren Tätigkeit zur Entstehung gefährlicher oder anderer Abfälle führt, oder, wenn diese Person unbekannt ist, die Person, die diese Abfälle besitzt und/oder sie kontrolliert;

Quelle: Baselkonvention zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Beförderung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung

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