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Import
r) „Einfuhr“ – jede Bewegung durch die Zollgrenze der Russischen Föderation auf deren Territorium und durch die Zollgrenze der Republik Kasachstan auf deren Territorium von Waren, die zur gemeinsamen Tätigkeit transportiert werden;
Quelle: Abkommen zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Republik Kasachstan über Zusammenarbeit im Bereich der Erforschung und Nutzung des Weltraums zu friedlichen Zwecken