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Die zuständige Behörde, die eine Bescheinigung über die Eignung von Kandidaten für Adoptiveltern ausstellt, um ein Kind aus dem Heimatstaat in den Aufnahmestaat zu überführen.


8) "zuständige Behörde, die eine Bescheinigung über die Eignung von Adoptivbewerber/innen ausstellt, ein Kind aus dem Herkunftsstaat in den Aufnahmestaat zu verlegen":
von Seiten der Russischen Föderation – territoriales Organ der Bundesmigrationbehörde an der Wohnadresse der Adoptivbewerber/innen;
von Seiten der Vereinigten Staaten von Amerika – Zoll- und Einwanderungsbehörde des Innenministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika;

Quelle: Abkommen zwischen der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit im Bereich der Adoption (Vormundschaft) von Kindern

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