Transitverkehr
b) Unter „Transitverkehr“ wird das Weitertransportieren von Waren, einschließlich Frachtgut, durch das Territorium eines Vertragsstaates zwischen einem Inlandstaat und dem Meer verstanden, sofern dieser Transport Teil des vollständigen Weges ist, der innerhalb des Territoriums dieses Inlandstaats beginnt oder endet und den Seetransport umfasst, der diesem Transport unmittelbar vorangeht oder ihm folgt. Das Umladen, Lagerung, Aufteilen von Frachtchargen in kleinere Chargen sowie Änderungen im Transportverfahren solcher Waren sowie das Zusammenbauen, Zerlegen oder erneute Zusammenbauen von Maschinen und umfangreichen Gegenständen führen nicht dazu, dass der Transport dieser Waren aus dem Begriff „Transitverkehr“ ausgenommen wird, sofern alle solchen Vorgänge ausschließlich im Interesse des Transports durchgeführt werden. Nichts in diesem Absatz darf als Bestimmung ausgelegt werden, die einen Vertragsstaat verpflichtet, auf seinem Territorium dauerhafte Einrichtungen für das Zusammenbauen, Zerlegen oder erneute Zusammenbauen solcher Maschinen und umfangreichen Gegenstände einzurichten oder deren Errichtung zu genehmigen.
Quelle: Konvention über den Transithandel innerkontinentaler Staaten
Морфология
Род
Понятие «транзитное движение» среднего рода.
Склонение и число
| Падеж | Единственное число | Множественное число |
|---|---|---|
| Р | транзитного движения | транзитного движения |
| Д | транзитному движению | транзитному движению |
| В | транзитное движение | транзитное движение |
| Т | транзитным движением | транзитным движением |
| П | транзитном движении | транзитном движении |