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Vertragsverletzung


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2. Im Sinne dieser Konvention bedeutet der Ausdruck „Vertragsverstoß“:
a) jeden Ablehnung oder Verweigerung durch den Arbeitnehmer, die Arbeit zu beginnen oder auszuführen, wie im Vertrag vorgesehen;
b) jede Fahrlässigkeit bei Erfüllung der Pflichten oder jedes Fehlens an Einsatzbereitschaft seitens des Arbeitnehmers;
c) das Nichterscheinen des Arbeitnehmers zur Arbeit ohne Genehmigung oder ohne triftigen Grund;
d) die unbefugte Verlassenheit der Arbeit durch den Arbeitnehmer.

Quelle: Konvention der ILO Nr. 65 über strafrechtliche Maßnahmen bei Vertragsverstößen durch Arbeitnehmer indigener Völker

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Морфология

Род

Понятие «нарушение договора» среднего рода.

Склонение и число

Падеж Единственное число Множественное число
Р нарушения договора нарушения договора
Д нарушению договора нарушению договора
В нарушение договора нарушение договора
Т нарушением договора нарушением договора
П нарушении договора нарушении договора