Enzyklopädie

Verstoß


2) „Verstoß“ bedeutet jede Verletzung des Zollrechts sowie jeden Versuch, dieses Recht zu verletzen;

Quelle: Vereinbarung zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Republik Finnland über Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe im Zollwesen

Gesetze mit Kommentaren

Gesetzbücher und Bundesgesetze