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Internationaler Kaufvertrag über Waren


a) Ein Kaufvertrag für Waren gilt als internationaler Vertrag, wenn im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags die gewerblichen Unternehmen des Käufers und des Verkäufers in verschiedenen Staaten ansässig sind;
b) Die Tatsache, dass die gewerblichen Unternehmen der Parteien in verschiedenen Staaten ansässig sind, wird nicht berücksichtigt, wenn dies weder aus dem Vertrag noch aus bestehenden Geschäftsbeziehungen oder einem Austausch von Informationen zwischen den Parteien vor oder im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags hervorgeht;
c) Wenn eine Partei in einem Kaufvertrag über Waren gewerbliche Unternehmen in mehr als einem Staat besitzt, gilt das Unternehmen, das unter Berücksichtigung der Umstände, die den Parteien bekannt sind oder die sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorgesehen hatten, hat die engste Verbindung mit dem Vertrag und seiner Erfüllung;
d) wenn eine Partei keine gewerbliche Tätigkeit betreibt, wird ihr dauerhafter Aufenthalt berücksichtigt;
e) nicht berücksichtigt werden weder die nationale Zugehörigkeit der Parteien noch ihr ziviler oder kommerzieller Status noch der zivile oder kommerzielle Charakter des Vertrags.

Quelle: Konvention über die Verjährungsfristen im internationalen Warenkauf

Морфология

Род

Понятие «международный договор купли-продажи товаров» мужского рода.

Склонение и число

Падеж Единственное число Множественное число
Р международного договора купли-продажи товаров международных договоров купли-продажи товаров
Д международному договору купли-продажи товаров международным договорам купли-продажи товаров
В международный договор купли-продажи товаров международные договоры купли-продажи товаров
Т международным договором купли-продажи товаров международными договорами купли-продажи товаров
П международном договоре купли-продажи товаров международных договорах купли-продажи товаров
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