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Versklavung


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c) „Versklavung“ bedeutet die Ausübung jedes oder aller Rechte, die mit dem Eigentumsrecht an einer Person verbunden sind, und umfasst die Ausübung solcher Rechte im Rahmen des Menschenhandels, insbesondere Frauen und Kinder;

Quelle: Römischer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs

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