Der erste Gewinn aus der Tätigkeit, die im Rahmen der Durchführung des Vertrags über die Ausübung der Tätigkeit erfolgt
Der erste Gewinn aus der Tätigkeit, die im Rahmen der Ausführung des Vereinbarung über die Durchführung von Tätigkeiten erfolgt – unter dem ersten Gewinn aus der Tätigkeit, die im Rahmen der Ausführung des Vereinbarung über die Durchführung von Tätigkeiten erfolgt, versteht man den positiven Unterschied zwischen Einnahmen und Ausgaben, berechnet auf kumulativer Basis für den Zeitraum ab dem Datum des Eintrags des Steuerpflichtigen in das Register der Residenten der Zone beschleunigter Entwicklung (internationaler Zone beschleunigter Entwicklung), in das Register der Residenten des Freihafens Vladivostok oder in das Register der Residenten der Arktischen Zone der Russischen Föderation bis zum Ende des Steuerjahres, in dem dieser Unterschied positiv wird. Der Unterschied zwischen den genannten Einnahmen und Ausgaben wird am letzten Tag jedes Steuerjahres ermittelt, solange dieser Unterschied nicht positiv wird. Bei der Berechnung dieses Unterschieds werden Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, die ab dem Datum des Eintrags des Steuerpflichtigen in den entsprechenden Register anerkannt werden und gemäß dieser Kapitel im Rahmen der Tätigkeit bestimmt werden, die im Rahmen der Durchführung des Vertrages über die Ausübung der Tätigkeit durchgeführt wird, wobei Einnahmen und Ausgaben in Form von Wechselkursunterschieden gemäß Absatz 11 des zweiten Teils des Artikels 250 und Unterabsatz 5 des Absatzes 1 des Artikels 265 dieses Codes nicht berücksichtigt werden1.
Steuercode der Russischen Föderation, Redaktion vom 01.01.2026, § 284.4, Absatz 4 // SB RF. 2000. № 32. Seite 3340. ↩
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