Getrennter Erfassung der Ergebnisse der finanziellen und wirtschaftlichen Tätigkeit
Getrennter Erfassung der Ergebnisse der finanziellen und wirtschaftlichen Tätigkeit – die Durchführung einer getrennten Erfassung der Ergebnisse der finanziellen und wirtschaftlichen Tätigkeit für jeden staatlichen Vertrag, Vereinbarung (Abkommen), Vertrag (Vereinbarung) gemäß dem Verfahren, das vom russischen Bundesrat festgelegt wurde1.
Bundeshaushaltskodex der Russischen Föderation vom 31.07.1998, in der Redaktion vom 24.06.2025, Artikel 242.23, Unterabschnitt 4 // SB RF. 1998. № 31. Artikel 3823. ↩
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