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Erbscheinvertrag


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Erbschaftsvertrag – ein Vertrag, dessen Bedingungen den Kreis der Erben und die Reihenfolge des Übergangs von Rechten an dem Vermögen des Verstorbenen nach dessen Tod an die Parteien des Vertrags, die den Verstorbenen überleben, oder an Dritte, die ebenfalls Erben werden können, bestimmen (Erbschaftsvertrag). Ein Erbschaftsvertrag kann auch eine Bestimmung über einen Testamentsvollstrecker enthalten und die Parteien des Erbschaftsvertrags, die Erben werden können, zur Ausführung bestimmter Handlungen von vermögenswirksamen oder nicht vermögenswirksamen Charakter verpflichten, sofern diese gesetzlich zulässig sind, einschließlich der Erfüllung von Testamentserbschaften oder Testamentsgaben1.

  1. BÜRGERLICHES GESETZBUCH. MODELL. EMPFEHLENDER RECHTSVORSCHRIFTEN AKT FÜR DIE GEMEINSCHAFT UNABHÄNGIGER STAATEN. TEIL DREI, red. vom 2019-06-01, § 1140.1, Abs. 1 // BGBl. Russlands. 2001. № 49. St. 4552. ↩

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