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Weingüter


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Weingüter sind Organisationen jeder organisatorisch-rechtlichen Form, einschließlich wissenschaftlicher Organisationen, die experimentelle Produktionstätigkeit durchführen, landwirtschaftliche Verbraucherkooperativen und bäuerliche (Landwirte) Betriebe, als juristische Personen gegründet, die Weinbau oder Weinherstellung betreiben und über ein Weingut-Unternehmen oder ein Weinbergunternehmen oder nur ein Weingut-Unternehmen verfügen, sowie bäuerliche (Landwirte) Betriebe, die ohne Gründung einer juristischen Person gegründet wurden, und Einzelunternehmer, die Weinprodukte gemäß dem Gesetz der Russischen Föderation in der vorgeschriebenen Weise aus Trauben herstellen, die auf Weinbergen wachsen, die sie im Eigentum, in der Nutzung oder auf anderen rechtmäßigen Grundlagen besitzen1.

  1. Bundesgesetz vom 27.12.2019 Nr. 468-FZ „Über Weinbau und Weinherstellung in der Russischen Föderation“. 2019, red. vom 02.07.2021, Art. 3, Unterabschnitt 25. ↩

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