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Schiffschein


Der Schiffschein bestätigt das Recht auf Fahrt unter dem Staatsflagge der Russischen Föderation, die Eigentümerchaft des Schiffes an einem bestimmten Subjekt, die Tragfähigkeit des Schiffes und seine Eignung zur Fahrt1.

Der Schiffschein bestätigt das Recht auf Fahrt unter dem Staatsflagge der Russischen Föderation, die Eigentümerchaft des Schiffes an einem bestimmten Personen, die Eignung des Schiffes zur Fahrt2.

  1. Handelsseeschifffahrtsgesetz der Russischen Föderation. 1999, in der Redaktion vom 26.11.2019, § 27, Abs. 2. ↩

  2. Handbuch zur technischen Betriebsführung von Binnenschiffen. 2001, in der Redaktion vom 02.08.2019, § 14, Abs. 7. ↩