Municipaler Bodenkontrollauftrag
Municipaler Bodenkontroll – Beurteilung der Einhaltung von Pflichtvorschriften durch juristische Personen und Bürger im Bereich Umweltschutz, Forstrecht, hygienisch-epidemiologischen Anforderungen, Einschränkungen der Nutzung von Grundstücken bei der Nutzung natürlicher Heilquellen sowie bei der Durchführung wirtschaftlicher und anderer Tätigkeiten innerhalb der Grenzen der sanitären (bergbausanitärer) Schutzgebiete1.
Bundesgesetz vom 23.02.1995 № 26-FZ „Über natürliche Heilquellen, heilende und erholungsfördernde Gebiete sowie Kurorte“, in der Redaktion vom 01.09.2024, § 16.2, Abs. 2 // SB RF. 1995. № 9. S. 713. ↩