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Municipaler Bodenkontrollauftrag


Municipaler Bodenkontroll – Beurteilung der Einhaltung von Pflichtvorschriften durch juristische Personen und Bürger im Bereich Umweltschutz, Forstrecht, hygienisch-epidemiologischen Anforderungen, Einschränkungen der Nutzung von Grundstücken bei der Nutzung natürlicher Heilquellen sowie bei der Durchführung wirtschaftlicher und anderer Tätigkeiten innerhalb der Grenzen der sanitären (bergbausanitärer) Schutzgebiete1.

  1. Bundesgesetz vom 23.02.1995 № 26-FZ „Über natürliche Heilquellen, heilende und erholungsfördernde Gebiete sowie Kurorte“, in der Redaktion vom 01.09.2024, § 16.2, Abs. 2 // SB RF. 1995. № 9. S. 713. ↩