Einkommensbringende Tätigkeit
Einkommensbringende Tätigkeit – die Herstellung von Waren, die Ausführung von Arbeiten und die Erbringung von Dienstleistungen, die auf Gewinnstreben ausgerichtet sind und den Zielen der Gründung einer gemeinnützigen Organisation entsprechen, sowie der Erwerb und Verkauf von Wertpapieren, Sach- und nicht-sachlichen Rechten, die Teilnahme an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und an Kommanditgesellschaften als Kommanditist1.
Bundesgesetz vom 12.01.1996 № 7-FZ „Über gemeinnützige Organisationen“, in der Redaktion vom 2026-03-03, § 24, Abs. 2 // SB der RF. 1996. № 3. St. 145. ↩