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Transitinternationale Straßentransporte


Transitinternationale Landverkehrsüberführung ist die Überführung mit einem Fahrzeug, das dem russischen Beförderer gehört, von dem Territorium eines fremden Staates auf das Territorium eines anderen fremden Staates durch das Territorium der Russischen Föderation oder von dem Territorium der Russischen Föderation auf das Territorium der Russischen Föderation durch das Territorium eines fremden Staates sowie die Überführung mit einem Fahrzeug, das dem fremden Beförderer gehört, durch das Territorium der Russischen Föderation1.

  1. Bundesgesetz vom 24.07.1998 Nr. 127-FZ „Über den staatlichen Kontrollen bei der Durchführung internationaler Landverkehrsüberführungen und über die Verantwortlichkeit für das Verstoßen gegen die Ordnung ihrer Durchführung“, in der Fassung vom 01.03.2025, § 1 // SB RF. 1998. Nr. 31. St. 3805. ↩

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