Frucht- und/oder Gemüsesaftgetränk
Safthaltiges Getränk aus Obst und (oder) Gemüse – flüssiger Lebensmittelprodukt, der nicht vergoren ist, fähig zur Gärung, hergestellt durch Mischen von Saft oder Säften und (oder) Obstschorf oder Gemüseschorf oder konzentrierter Obstschorf oder Gemüseschorf mit Trinkwasser und bei dem der minimale Volumenanteil an Saft und (oder) Obstschorf oder Gemüseschorf mindestens 10 Prozent beträgt oder, wenn solch ein Produkt aufgenannten Weisen aus Zitronensaft oder Limettensaft hergestellt wird, mindestens 5 Prozent. Die Konservierung von safthaltigen Getränken aus Obst und (oder) Gemüse kann nur mit Hilfe physikalischer Methoden erfolgen, mit Ausnahme der Behandlung durch ionisierende Strahlung1.
Bundesgesetz vom 27.10.2008 № 178-ФЗ „Technischer Regelung für saftige Produkte aus Obst und Gemüse“, in der Fassung vom 2008-10-27, Artikel 4, Unterabschnitt 3 // SB RF. 2008. Nr. 44. Seite 4984. ↩