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Fruchtfleisch und Gemüsefleisch


Fleisch aus Früchten und Gemüse – eine Mischung, bestehend aus unlöslichen suspendierten Partikeln beschädigter pflanzlicher Gewebe von Früchten oder Gemüse während ihrer Verarbeitung1.

2008. № 44. St. 4984.

  1. Bundesgesetz vom 27.10.2008 Nr. 178-FZ „Technischer Regelung für Saftpflanzenprodukte aus Früchten und Gemüse“, red. vom 2008-10-27, § 4, Unterabschnitt 11 // SB RF. ↩