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„Spezielle Fette“


Fette spezieller Verwendungszwecke sind Produkte mit einem Fettgehalt von mindestens 98 Prozent, die für verschiedene Industriebranchen aus natürlichen und (oder) modifizierten Pflanzenölen hergestellt werden, mit oder ohne Zugabe von Tierfetten und deren Gemischen sowie mit oder ohne Zugabe von Lebensmittelzusatzstoffen und anderen Zutaten1.

  1. Bundesgesetz vom 24.06.2008 Nr. 90-FZ „Technischer Regelung über Fett- und Ölproukte“, in der Fassung vom 28.12.2008, § 3, Unterabschnitt 19 // SB RF. 2008. № 26. S. 3009. ↩