„Lieferpunkt“
Lieferpunkt – der Ort der Erfüllung der Verpflichtungen des Wärmelieferanten ist der Lieferpunkt, der sich an der Grenze der Bilanzierungszugehörigkeit der Wärmeabnehmeranlage oder des Wärmenetzes des Verbrauchers und des Wärmenetzes des Wärmelieferanten oder des Wärmeverteilernetzbetreibers befindet oder am Anschlusspunkt an ein unbewirtschaftetes Wärmenetz1.
Bundesgesetz vom 27.07.2010 Nr. 190-FZ „Über die Wärmelieferung“, in der Fassung vom 2010-07-27, § 15 // SB RF. 2010. № 31. St. 4159. ↩
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