„Ausführung der dienstlichen Pflichten“
Durchführung dienstlicher Pflichten – die Durchführung von dienstlichen Pflichten durch einen Mitarbeiter innerhalb der ihm gemäß dem russischen Gesetz, Erlassen, Anordnungen und Weisungen der zuständigen Vorgesetzten sowie der Zuweisung dienstlicher Pflichten erteilten Dienstbefugnisse. Ein Mitarbeiter gilt nicht als haben seine dienstlichen Pflichten ausgeübt, wenn er Handlungen vornahm, die gemäß dem vom Gericht festgelegten Verfahren als gesellschaftlich gefährlich angesehen werden, oder sich in Alkohol-, Drogen- oder Giftbetäubung befand, oder absichtlich Schaden an seiner Gesundheit verursachte oder Selbstmord beging1.
Bundesgesetz vom 28.12.2010 № 403-ФЗ „Über den Untersuchungsausschuss der Russischen Föderation“, in der Redaktion vom 2010-12-28, Artikel 36 // SB RF. 2011. № 1. Artikel 15. ↩
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