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„Anschluss eines akkreditierten Zertifizierungszentrums“


Anschluss eines akkreditierten Zertifizierungszentrums – der Anschluss einer informationsverarbeitenden System, das die Funktionen eines akkreditierten Zertifizierungszentrums umsetzt (im Folgenden – Anschluss eines akkreditierten Zertifizierungszentrums), an die informatischen und kommunikations technischen Infrastruktur1.

  1. Bundesgesetz vom 06.04.2011 Nr. 63-FZ „über das elektronische Siegel“, in der Redaktion vom 2026-03-01, § 16, Abs. 5.3 // SB RF. 2011. № 15. St. 2036. ↩