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Schacht


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Schacht – gilt für: a) Flächen auf der Oberfläche oder unterirdische Bereiche, an denen insbesondere folgende Arbeiten durchgeführt werden: i) geologische Erforschung von Lagerstätten nutzbarer Rohstoffe, ausgenommen Öl und Gas, mit mechanischem Verletzen der Oberfläche; ii) Bergbau für nutzbare Rohstoffe, ausgenommen Öl und Gas; iii) Aufbereitung der geförderten nutzbaren Rohstoffe, einschließlich Zerkleinerung, Mühlenbearbeitung, Konzentration oder Spülung der geförderten Materialien; und b) für alle Technik, Ausrüstungen, Geräte, Anlagen, Gebäude und ingenieurtechnische Anlagen, die im Zusammenhang mit den in Unterabsatz a) genannten Arbeiten betrieben werden1.

  1. Konvention über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Bergbau (Konvention Nr. 176), überarbeitet am 2016-08-22, Art. 1. ↩

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