„Uhrenwaren aus Edelmetallen“
Uhren und andere Uhrenwaren aus Edelmetallen (Gold, Silber, Platin, Palladium) und deren Legierungen, einschließlich Stopuhren, mit Gehäusen aus Edelmetallen und deren Legierungen, mit Uhrenarmbändern aus Edelmetallen und deren Legierungen oder mit Teilen aus Edelmetallen und deren Legierungen sowie ohne solche Armbänder1;
Abkommen zwischen der Regierung der Russischen Föderation und dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung offizieller Stempel auf Uhrenwaren aus Edelmetallen, red. vom 21. Oktober 2013, Art. 1. ↩
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