Enzyklopädie
Unternehmen für den Landabschnitt 1
Ваше мнение
Unternehmen für den Landabschnitt 1 – eine juristische Person, die sich mit der Planung, dem Bau und der Betriebsführung des Landabschnitts 1 befasst und Eigentümer dieses Abschnitts ist, bestimmt durch die Türkeische Republik1;
Abkommen zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Türkischen Republik zum Gasleitungsprojekt „Turkish Stream“, in der Fassung vom 01.05.2017, § 1. ↩
Выберите реакцию, оцените материал и расскажите, что можно улучшить.