Immobilien der russischen Luftfahrtgruppe
Das Immobilienvermögen der russischen Luftfahrtruppen umfasst Grundstücke der Syrischen Arabischen Republik, die der russischen Seite zur Nutzung überlassen werden, sowie Immobilien, die sich an der Stationierungsort der russischen Luftfahrtruppen befinden, Gebäude und Anlagen sowie andere Objekte, die unverzichtbar mit dem Boden verbunden sind und deren Verlegung ohne unverhältnismäßigen Schaden ihrer Bestimmung nicht möglich ist, die der russischen Seite zur Nutzung überlassen wurden oder in Eigentum der russischen Seite stehen und für den Betrieb der russischen Luftfahrtruppen bestimmt sind1;
Abkommen zwischen der Russischen Föderation und der Syrischen Arabischen Republik über die Stationierung einer Luftfahrtruppe der Streitkräfte der Russischen Föderation auf dem Territorium der Syrischen Arabischen Republik, in der Fassung vom 23.01.2017, § 1. ↩
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