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Modernisierung


Im vorliegenden Regelwerk wird unter Modernisierung die Ergänzung, Ausstattung, Sanierung und andere Arten von Arbeiten (einschließlich des Erwerbs entsprechender Ausrüstung) verstanden, die zu einer Verbesserung (Erhöhung) der ursprünglich angenommenen normativen Betriebsparameter des Objekts, seines technischen Niveaus und dem Auftreten neuer wirtschaftlicher Merkmale führen1

  1. Beschluss des russischen Regierungskabinetts vom 31.12.2009 № 1205 „Über die Genehmigung der Regelungen zur Gewährung von Subventionen aus dem Bundeshaushalt für fischereiwirtschaftliche Organisationen und Einzelunternehmer im Jahr 2010 zur Erstattung eines Teils der Kosten für die Zahlung von Zinsen auf Investitionskredite, die in russischen Kreditinstituten zwischen 2008 und 2010 für den Bau und die Modernisierung von Fischereifahrzeugen gewährt wurden“. ↩

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