Der Gewinn
4) Gewinn – Geldmittel oder anderes Vermögen, einschließlich vermögensrechtlicher Ansprüche, die dem Teilnehmer eines Glückspiels bei Eintritt des Ergebnisses eines Glückspiels gemäß den von der Organisation des Glückspiels festgelegten Regeln ausbezahlt oder übertragen werden;1
Bundesgesetz vom 29.12.2006 Nr. 244-FZ „Über die staatliche Regelung der Tätigkeit zur Organisation und Durchführung von Glückspielen sowie über Änderungen bestimmter gesetzlicher Vorschriften der Russischen Föderation“ // SB RF. 2007. № 1. Art. 7. ↩