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Staat


b) „Staat“ bedeutet:
i) den Staat und seine verschiedenen Verwaltungsorgane;
ii) die Bestandteile eines föderalen Staates oder politischen Untereinheiten des Staates, die berechtigt sind, Handlungen im Ausüben der souveränen Hoheitsgewalt zu ergreifen und in dieser Funktion handeln;
iii) Einrichtungen oder Institutionen des Staates oder andere Organisationen soweit sie berechtigt sind, Handlungen im Ausüben der souveränen Hoheitsgewalt des Staates zu ergreifen und dies tatsächlich tun;
iv) Vertreter des Staates, die in dieser Funktion handeln;

Quelle: UN-Konvention über die Jurisdiktionsoffenheit von Staaten und ihrem Eigentum

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