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Geschäft


c) „kommerzieller Vertrag“ bedeutet:
i) jeden kommerziellen Vertrag oder Verkauf von Waren oder die Bereitstellung von Dienstleistungen;
ii) jeden Kreditvertrag oder andere Finanzgeschäfte, einschließlich jeder Verpflichtung zur Sicherheit oder Entschädigung in Bezug auf solche Kredite oder Geschäfte;
iii) jeden anderen Vertrag oder Geschäft von kommerziellem, industriellen, handels- oder professionellen Charakters, mit Ausnahme von Arbeitsverträgen.
2. Bei der Feststellung, ob ein Vertrag oder eine Vereinbarung ein „kommerzieller Vertrag“ gemäß Absatz 1c ist, hat zunächst die Natur dieses Vertrags oder dieser Vereinbarung zu berücksichtigt werden; außerdem sind jedoch auch deren Zweck zu berücksichtigen, wenn die Parteien des Vertrags oder der Vereinbarung dies vereinbart haben oder wenn sich nach der Praxis des Gerichtsstaates dieser Zweck auf die Feststellung des nichtkommerziellen Charakters dieses Vertrags oder dieser Vereinbarung bezieht.
3. Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 bezüglich der Verwendung von Begriffen in der vorliegenden Konvention schaden nicht der Verwendung dieser Begriffe oder den Bedeutungen, die ihnen in anderen internationalen Dokumenten oder im innerstaatlichen Recht eines jeden Staates zugeordnet werden können.

Quelle: Vereinbarung der Vereinten Nationen über die Jurisdiktion und Immunitäten von Staaten und deren Eigentum

Морфология

Род

Понятие «коммерческая сделка» женского рода.

Склонение и число

Падеж Единственное число Множественное число
Р коммерческой сделки коммерческих сделок
Д коммерческой сделке коммерческим сделкам
В коммерческую сделку коммерческие сделки
Т коммерческой сделкой коммерческими сделками
П коммерческой сделке коммерческих сделках
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